Fest gemauert in der Erden steht die Form aus Lehm gebrannt. Heute muss die Glocke werden! Frisch, Gesellen, seid zur Hand! Von der Stirne heiß rinnen muss der Schweiß, soll das Werk den Meister loben! Doch der Segen kommt von oben. Zum Werke, das wir ernst bereiten, geziemt sich wohl ein ernstes Wort; wenn gute Reden sie begleiten, dann fließt die Arbeit munter fort. So lasst uns jetzt mit Fleiß betrachten, was durch schwache Kraft entspringt; den schlechten Mann muss man verachten, der nie bedacht, was er vollbringt. Das ist's ja, was den Menschen zieret, und dazu ward ihm der Verstand, daß er im Herzen spüret, was er erschaffen mit seiner Hand. Nehmt Holz vom Fichtenstamme doch recht trocken lasst es sein, daß die eingepresste Flamme schlage zu dem Schwalch hinein! Kocht des Kupfers Brei! Schnell das Zinn herbei, daß die zähe Glockenspeise fließe nach der rechten Weise! Was in des Dammes tiefer Grube die Hand mit Feuers Hilfe baut, hoch auf des Turmes Glockenstube, da wird es von uns zeugen laut. Noch dauern wird's in späten Tagen und rühren vieler Menschen Ohr, und wird mit dem Betrübten klagen und stimmen zu der Andacht Chor. Was unten tief dem Erdensohne das wechselnde Verhängnis bringt, das schlägt an die metallne Krone, die es erbaulich weiter klingt. Weiße Blasen seh' ich springen; wohl! Die Massen sind im Fluss. Lasst's mit Aschensalz durchdringen, das befördert schnell den Guss. Auch vom Schaume rein muss die Mischung sein, daß vom reinlichen Metalle Rein und voll die stimme schalle. Denn mit der Freude Feierklange begrüßt sie das geliebte Kind auf seines Lebens ersten Gange, den es in des Schlafes Arm beginnt. Ihm ruhen noch im Zeitenschoße die schwarzen und die heitern Lose; der Mutterliebe zarte Sorgen bewachen seinen goldnen Morgen. Die Jahre fliehen pfeilgeschwind vom Mädchen reißt sich stolz der Knabe, er stürmt ins Leben wild hinaus, durchmisst die Welt am Wanders tabe, fremd kehrt er heim ins Vaterhaus. Und herrlich in der Jugend Prangen, wie ein Gebild aus Himmelshöhn, mit züchtigen, verschämten Wangen, sieht er die Jungfrau vor sich stehn. Da fasst ein namenloses Sehnen des Jünglings Herz, er irrt allein, aus seinen Augen brechen Tränen, er flieht der Brüder wilden Reihn. Errötend folgt er ihren Spuren und ist von ihrem Gruß beglückt, das Schönste sucht er auf den Fluren, womit er seine Liebe schmückt. Oh zarte Sehnsucht, süßes Hoffen, der ersten Liebe goldne Zeit, das Auge sieht den Himmel offen, es schwelgt das Herz in Seligkeit; oh daß sie ewig grünen bliebe, die schöne Zeit der jungen Liebe! Wie sich schon die Pfeifen bräunen! Dieses Stäbchen tauch' ich ein: Sehn wir's überglast erscheinen, wird's zum Gusse zeitig sein. Jetzt, Gesellen, frisch! Prüft mir das Gemisch, ob das Spröde mit dem Weichen sich vereint zum guten Zeichen. Denn wo das Strenge mit dem Zarten, wo Starkes sich und Mildes paarten, da gibt es einen guten Klang. Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang. Lieblich in der Bräute Locken spielt der jungfräuliche Kranz, wenn die hellen Kirchenglocken laden zu des Festes Glanz. Ach! des Lebens schönste Feier beendigt auch den Lebensmai: mit dem Gürtel, mit dem Schleier reißt der schöne Wahn entzwei. Die Leidenschaft flieht. Die Liebe muss bleiben; die Blume verblüht, die Frucht muss treiben. Der Mann muss hinaus in's feindliche Leben, muss wirken und streben und pflanzen und schaffen, erlisten, erraffen, muss wetten und wagen, das Glück zu erjagen. Da strömet herbei die unendliche Gabe, es füllt sich der Speicher mit köstlicher Habe, die Räume wachsen, es dehnt sich das Haus. Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau, die Mutter der Kinder, und herrschet weise im häuslichen Kreise, und lehret die Mädchen un d wehret den Knaben, und reget ohn' Ende die fleißigen Hände, und mehrt den Gewinn mit ordnendem Sinn, und füllet mit Schätzen die duftenden Laden, und dreht um die schnurrende Spindel den Faden, und sammelt im reinlich geglätteten Schrein die schimmernde Wolle, den schneeigen Lein, und füget zum Guten den Glanz und den Schimmer, und ruhet nimmer. Und der Vater mit frohem Blick von des Hauses weitschauendem Giebel überzählt sein blühendes Glück, siehet der Pfosten ragende Bäume, und der Scheunen gefüllte Räume, und die Speicher, vom Segen gebogen, und des Kornes bewegte Wogen, rühmt sich mit stolzem Mund: Fest, wie der Erde Grund, gegen des Unglücks Macht steht mir des Hauses Pracht! Doch mit des Geschickes Mächten ist kein ew'ger Bund zu flechten, und das Unglück schreitet schnell. Wohl! nun kann der Guß beginnen, schön gezacket ist der Bruch, doch bevor wir's lassen rinnen, betet einen frommen Spruch! Stoßt den Zapfen aus! Gott bewahr' das Haus! Rauschend in des Henkels Bogen schießt's mit feuerbraunen Wogen. Wohltätig ist des Feuers Macht, wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht, und was er bildet, was er schafft, das dankt er dieser Himmelskraft, wenn sie der Fessel sich entrafft, einher tritt auf der eignen Spur, die freie Tochter der Natur. Wehe, wenn sie losgelassen, wachsend ohne Widerstand, durch die volkbelebten Gassen wälzt den ungeheuren Brand! Denn die Elemente hassen das Gebild der Menschenhand. Aus der Wolke quillt der Segen, strömt der Regen; aus der Wolke, ohne Wahl, zuckt der Strahl. Hört ihr's wimmern hoch im Turm? Das ist Sturm! Rot, wie Blut, ist der Himmel; das ist nicht des Tages Glut! welch Getümmel Straßen auf! Dampf wallt auf! Flackernd steigt die Feuersäule; durch der Straße lange Zeile wächst es fort mit Windeseile; kochend, wie aus Ofens Rachen, glühn die Lüfte, Balken krachen, Pfosten stürzen, Fensterklirren, Kin der jammern, Mütter irren, Tiere wimmern unter Trümmern; alles rennet, rettet, flüchtet, taghell ist die Nacht gelichtet. Durch die Hände lange Kette um die Wette fliegt der Eimer; hoch im Bogen spritzen Quellen Wasserwogen. Heulend kommt der Sturm geflogen, der die Flamme brausend sucht; prasselnd in die dürre Frucht fällt sie, in des Speichers Räume, in der Sparren dürre Bäume, Und als wollte sie im Wehen mit sich fort der Erde Wucht reißen in gewalt'ger Flucht, wächst sie in des Himmels Höhen riesengroß. Hoffnungslos weicht der Mensch der Götterstärke: Müßig sieht er seine Werke und bewundernd untergehn. Leergebrannt ist die Stätte, wilder Stürme rauhes Bette in den öden Fensterhöhlen wohnt das Grauen, und des Himmels Wolken schauen hoch hinein. Einen Blick nach dem Grabe seiner Habe sendet noch der Mensch zurück, greift fröhlich dann zum Wanderstabe. Was des Feuers Wut ihm auch geraubt, ein süßer Trost ist ihm geblieben: er zählt die Häupter seiner Lieben, und sieh! ihm fehlt kein teures Haupt. In die Erd' ist's aufgenommen, glücklich ist die Form gefüllt; wird's auch schön zu Tage kommen, daß es Fleiß und Kunst vergilt? Wenn der Guss misslang? Wenn die Form zersprang? Ach! Vielleicht, indem wir hoffen, hat uns Unheil schon getroffen. Dem dunklen Schoß der heil'gen Erde vertrauen wir der Hände Tat, vertraut der Sämann seine Saat und hofft, daß sie entkeimen werde zum Segen, nach des Himmels Rat. Noch köstlicheren Samen bergen wir trauernd in der Erde Schoß und hoffen, daß er aus den Särgen erblühen soll zu schönerm Los. Von dem Dome, schwer und bang, tönt die Glocke Grabgesang. Ernst begleiten ihre Trauerschläge einen Wanderer auf dem letzten Wege. Ach! Die Gattin ist's, die teure. Ach! Es ist die treue Mutter, die der schwarze Fürst der Schatten wegführt aus dem Arm des G atten, aus der zarten Kinder Schar, die sie blühend ihm gebar, die sie an der treuen Brust wachsen sah mit Mutterlust. Ach! des Hauses zarte Bande sind gelöst auf immerdar; Denn sie wohnt im Schattenlande, die des Hauses Mutter war; denn es fehlt ihr treues Walten, ihre Sorge wacht nicht mehr; an verwaister Stätte schalten wird die Fremde, liebeleer. Bis die Glocke sich verkühlet, lasst die strenge Arbeit ruhn! Wie im Laub der Vogel spielet, mag sich jeder gütlich tun. Winkt der Sterne Licht, ledig aller Pflicht, hört der Bursch die Vesper schlagen; Meister muss sich immer plagen. Munter fördert seine Schritte fern im wilden Forst der Wanderer nach der lieben Heimathütte. Blökend ziehen heim die Schafe, und der Rinder Breitgestirnte, glatte Scharen kommen brüllend, die gewohnten Ställe füllend. Schwer herein schwankt der Wagen kornbeladen; bunt von Farben, auf den Garben liegt der Kranz, und das junge Volk der Schnitter fliegt im Tanz. Markt und Straße werden stiller; um des Lichts gesell'ge Flamme sammeln sich die Hausbewohner, und das Stadttor schließt sich knarrend. Schwarz bedecket sich die Erde; doch den sichern Bürger schrecket nicht die Nacht, die den Bösen grässlich wecket; denn das Auge des Gesetzes wacht. Heil'ge Ordnung, segensreiche Himmelstochter, die das Gleiche frei und leicht und freudig bindet, die der Städte Bau gegründet, die herein von den Gefilden rief den ungesell'gen Wilden, eintrat in der Menschen Hütten, sie gewöhnt zu sanften Sitten, und das teuerste der Bande wob, den Trieb zum Vaterlande! Tausend fleiß'ge Hände regen, helfen sich in munterm Bund, und in feurigem Bewegen werden alle Kräfte kund. Meister rührt sich und Geselle in der Freiheit heil'gem Schutz; jeder freut sich seiner Stelle, bietet dem Verächter Trutz. Arbeit ist des Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe Preis: ehrt den König seine Würde, ehret uns der Hände Fleiß ;. Holder Friede, süße Eintracht, weilet, eilet freundlich über dieser Stadt! Möge nie der Tag erscheinen, wo des rauhen Krieges Horden dieses stille Tal durchtoben; wo der Himmel, den des Abends sanfte Röte lieblich malt, von der Dörfer, von der Städte wildem Brande schrecklich strahlt! Nun zerbrecht mir das Gebäude, seine Absicht hat's erfüllt, daß sich Herz und Auge weide an dem wohlgelungnen Bild. Schwingt den Hammer, schwingt, bis der Mantel springt! Wenn die Glock' soll auferstehen, muss die Form in Stücken gehen. Der Meister kann die Form zerbrechen mit weiser Hand, zur rechten Zeit; doch wehe, wenn in Flammenbächen das glüh'nde Erz sich selbst befreit! Blindwütend mit des Donners Krachen zersprengt es das geborstne Haus, und wie aus offnem Höllenrachen speit es Verderben zündend aus. Wo rohe Kräfte sinnlos walten, da kann sich kein Gebild gestalten; wenn sich die Völker selbst befrein, da kann die Wohlfahrt nicht gedeihn. Weh, wenn sich in dem Schoß der Städte der Feuerzunder still gehäuft, das Volk, zerreißend seine Kette, zur Eigenhilfe schrecklich greift! Da zerret an der Glocke Strängen der Aufruhr, daß sie heulend schallt, und, nur geweiht zu Friedensklängen, die Losung anstimmt zur Gewalt. Freiheit und Gleichheit! hört man schallen; der ruh'ge Bürger greift zur Wehr, die Straßen füllen sich, die Hallen, und Würgerbanden ziehn umher. Da werden Weiber zu Hyänen und treiben mit Entsetzen Scherz: noch zuckend, mit des Panthers Zähnen, zerreißen sie des Feindes Herz. nichts Heiliges ist mehr, es lösen sich alle Bande frommer scheu; der Gute räumt den Platz dem Bösen, und alle Laster walten frei. Gefährlich ist's, den Leu zu wecken, verderblich ist des Tigers Zahn, jedoch der schrecklichste der Schrecken, das ist der Mensch in seinem Wahn. Weh denen, die dem Ewigblinden des Lichtes Himmelsfackel leihn! Sie strahlt i hm nicht, sie kann nur zünden, und äschert Städt' und Länder ein. Freude hat mit Gott gegeben! Sehet! wie ein gold'ner Stern aus der Hülse, blank und eben, schält sich der metallne Kern. Von dem Helm zum Kranz spielt's wie Sonnenglanz. Auch des Wappens nette Schilder Loben den erfahrnen Bilder. Herein! herein, Gesellen alle, schließt den Reihen, daß wir die Glocke taufend weihen! Concordia soll ihr Name sein. Zur Eintracht, zu herzinnigem Vereine versammle sie die liebende Gemeine. Und dies sei fortan ihr Beruf, wozu der Meister sie erschuf: hoch über'm niedern Erdenleben soll sie im blauen Himmelszelt, die Nachbarin des Domes, schweben und grenzen an die Sternenwelt, soll eine Stimme sein von oben, wie der Gestirne helle Schar, die ihren Schöpfer wandelnd loben und führen das bekränzte Jahr. Nur ewigen und ernsten Dingen sei ihr metallner Mund geweiht, und stündlich mit den schnellen Schwingen berühr' im Fluge sie die Zeit. Dem Schicksal leihe sie die Zunge; selbst herzlos, ohne Mitgefühl, begleite sie mit ihrem Schwunge des Lebens wechselvolles Spiel. Und wie der Klang im Ohr vergehet, der mächtig tönend ihr entschallt, so lehre sie, daß nichts bestehet, daß alles Irdische verhallt. Jetzo mit der Kraft des Stranges wiegt die Glock' mir aus der Gruft, daß sie in das Reich des Klanges steige, in die Himmelsluft! Ziehet, ziehet, hebt! Sie bewegt sich, schwebt! Freude dieser Stadt bedeute, Friede sei ihr erst Geläute. Friedrich Schiller: Das Lied von der Glocke.
 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Herm & Sommer GmbH
- Sicherheitsmanagement -

(Stand 23.06.2010)
§ 1 Allgemeine Dienstausführung
  • Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wir üben die Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus.
    a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei - soweit nichts anderes vereinbart ist - bei jedem Rundgang Kontrollen, der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte, zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.
    b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmann / Wachmänner / -frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.
    c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertdienste, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste.
  • Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und uns werden in besonderen Verträgen vereinbart.
  • Wir erbringen unsere Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995, zuletzt geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBI l, S. 4607), wobei wir uns unseres Personals als Erfüllungsgehilfen oder anderer gemäß § 34a Gewerbeordnung zugelassener und zuverlässiger Unternehmer bedienen. Die Auswahl des beschäftigten Personals und/oder Unternehmer und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge - bei uns.
  • Wir sind zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenos- senschaftlichen Verpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeitern allein verantwortlich.
§ 2 Begehungsvorschrift
Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift/der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift/des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.
§ 3 Angebot - Angebotsunterlagen
  • Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
  • An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  • Bestellungen, die über unsere Webseiten aufgegeben werden, gelten zum Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns als eingegangen. Es gilt sodann der vorstehende Absatz 1.
  • Angaben in unseren Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen und Web-Seiten sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, Änderungen der darin enthaltenen Angaben vorzunehmen.
  • Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unseren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus.
  • Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen
  • Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten ausschließlich die dort angegebenen Preise.
  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, ebenso Nebenkosten wie z.B. Porto, Verpackungsmaterial, Im- und Exportgebühren, sofern uns diese Kosten bekannt sind.
  • Bei Teillieferungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlung zu.
  • Bei Lieferung und Montage von Anlagen und Geräten sind einschließlich der ausgewiesenen, entsprechend anfallenden Mehrwertsteuerbeträge 50 % des veranschlagten Gerätewertes bei Montagebeginn, 25 % des Gerätewertes und die Montagekosten bei Fertigmeldung der Anlage durch den Errichter und der Rechnungsrestbetrag nach Übergabe an den Vertragspartner zu zahlen.
  • Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs auf Grundlage des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank. Als Mindestverzugszinssatz werden 6 % p.a. vereinbart. Bei vereinbarter Lieferung gegen Nachnahme wird die Ware dem Besteller erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgehändigt.
  • Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, unsere weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben, ohne dass dieses dem Besteller ein Kündigungs- oder Rücktrittsgrund gewährt.
  • Sofern während und/oder nach der Vertragsdauer Kosten im Hinblick auf die Durchführung des Auftrages entstehen, für die im Außenverhältnis der Besteller und wir gesamtschuldnerisch haften, hat der Besteller diese Kosten in voller Höhe zu tragen und uns von einer Inanspruchnahme freizuhalten.
  • Zurückbehaltungsrechte und die Aufrechnung stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • Zahlungen sind ausschließlich auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Eingang auf unserem Konto als schuldbefreiend bewirkt.
  • Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber gemäß § 364 BGB unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
  • Tritt der Besteller von dem bereits geschlossenen Vertrag vor der Leistungszeit - wie nachfolgend unterteilt – zurück, so sind wir ausgehend von der Mindesteinsatzzeit/Person berechtigt, wie folgt gegenüber dem Besteller auf Grundlage des Bruttorechnungsendbetrages abzurechnen:
    - bis zum 28. Tag vor der Leistungszeit in Höhe von 10 %,
    - vom 27. bis zum 14. Tag vor der Leistungszeit in Höhe von 25 %,
    - vom 13. bis zum 04. Tag vor der Leistungszeit in Höhe von 50 %,
    - vom 03. Tag vor der Leistungszeit bis einschließlich des Leistungstages 80 %.
    Hinsichtlich des Personals ist von einer Mindesteinsatzzeit von 4 Stunden/Person auszugehen. Bereits uns entstandenen Kosten sind in voller Höhe seitens des Bestellers zu bezahlen.
  • Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohn- und/oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohn- und/oder Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Ausreichend für die Geltendmachung veränderter Lohnkosten ist eine entsprechende schriftliche Bestätigung des BDWS.
§ 5 Schlüssel und Notfallanschriften
  • Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind uns vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haften wir im Rahmen des § 12 (Geltendmachung von Haftpflicht Der Auftraggeber gibt uns die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen uns umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen wir über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen haben, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.
§ 6 Einrichtung und Installation von Anlagen
Für jede Art von Aufstellung, Montage und Instandhaltung von Anlagen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, folgende Bestimmungen:
  • Der Besteller hat auf seine Kosten Handwerker mit dem von diesen benötigten Werkzeug in der erforderlichen Anzahl und rechtzeitig zu stellen, um sämtliche Erd-, Bettungs-, Stemm-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremdem Nebenarbeiten durchführen zu können, einschließlich der dazugehörenden Baustoffe, Betriebskraft und Wasser sowie der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung. Ferner hat der Vertragspartner bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich entsprechender sanitärer Anlagen zu stellen. Im Übrigen hat unser Vertragspartner zum Schutz unseres und des Besitzes unseres Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
  • Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der Besteller verpflichtet sich, den Aufstellern oder unserem Montagepersonal die geleisteten Arbeiten nach unserer Wahl täglich oder wöchentlich zu bescheinigen. Er bestätigt ferner auf von uns gestellten Formularen die Beendigung der Aufstellung oder Montage.
  • Von uns gelieferte Teile, die ausgebaut und ersetzt werden, gehen mangels anderer Vereinbarung ohne besonderen Rechtsakt entschädigungslos in unser Eigentum über, ausgenommen hiervon sind Teile und Komponenten, die sachgemäß nach Umweltschutzbedingungen entsorgt werden müssen.
  • Falls wir die Montage oder Instandhaltung gegen Einzelberechnung übernommen haben, gelten außer den obigen Bestimmungen noch die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:
  • Der Besteller vergütet uns die bei der Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nach-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung und Überwachung. Dies gilt entsprechend für den Verbrauch von Material einschließlich Verschnitt sowie für den Aufbau und den Anschluss der Einrichtung.
  • Vorbereitungs-, Reise- und Laufzeitung und Rückmeldungen gelten als Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrten, hierzu zählen insbesondere Lohn- und Fahrzeugkosten, der tatsächliche Aufwand berechnet wird.
  • Ferner werden folgende Kosten gesondert vergütet:
    Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks, für Fracht und Verpackung, für die Anlieferung der gesamten Materialien und Geräte sowie bestellte technische Unterlagen; bei uns übliche Auslösungen und Zulagen für die Arbeitszeit sowie für Ruhe- und Feiertage.
§ 7 Beanstandungen
  • Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung uns zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
  • Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn wir nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgen.
§ 8 Mängelhaftung
  • Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit und keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Absatz 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • Ausgeschlossen ist insbesondere der Ersatz für Folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangene Gewinne aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung. Eine Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vom 01. Januar 1990 wird durch die vorstehende Regelung nicht beschränkt.
  • Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  • Wir übernehmen keine Haftung für den Verderb von Speisen durch unsachgemäße Lagerung und/oder Behandlung seitens des Bestellers. Dieses gilt auch für daraus resultierende Erkrankungen Dritter.
  • Mängelansprüche sind nach vier Wochen ausgeschlossen, soweit sie sich auf Mängel erstrecken, die bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Mängeluntersuchung in diesem Zeitraum hätten entdeckt werden können.
§ 8 Gesamthaftung
  • Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  • Die Begrenzung nach Absatz 1 gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  • Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
  • Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Bestellung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines (Verbraucher-) Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  • Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich gesetzlicher MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Ware gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
  • Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich gesetzlicher MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Ware des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
§ 11 Auftragsdauer
Der Vertrag läuft - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist - ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw.
§ 12 Vorzeitige Vertragsauflösung
  • Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Sofern wir das Revier aufgeben, sind wir ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
§ 13 Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung, die uns betrifft, wird der Vertrag nicht berührt.
§ 14 Haftung und Haftungsbegrenzung
  • Unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die von uns selbst, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Absatz (3) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit selbst, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen oder durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist.
  • In jedem Fall leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  • Die in Absatz (1) genannten Höchstgrenze beträgt: 5.000.000,- Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden direkt gegen unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben. In jedem Fall fahrlässiger Schadensverursachung ist die Haftung der Mitarbeiter auf den bei vergleichbaren Geschäften typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  • Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
§ 15 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
  • Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
  • Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
§ 16 Haftpflichtversicherung und Nachweis
Wir sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus den §§ 14,15 ergeben, abzuschließen. Der Besteller kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Diese Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 23. Juli 2002 (BGBI. l S. 2724).
§ 17 Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
  • Dem Besteller ist es nicht gestattet, unsere Mitarbeiter zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als dessen selbständige oder unselbständige Mitarbeiter unmittelbar und/oder mittelbar zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.
  • Verstößt der Besteller schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,- pro Verstoß zu zahlen. Die Zahlung ist sofort nach Aufforderung fällig.
§ 18 Datenschutz
  • Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung.
  • Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).
  • Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden die Haftungsregelungen der § 12 Anwendung.
§ 19 Schlussbestimmungen
  • Sofern der Besteller ein Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist unser Geschäftssitz in Hamburg Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  • Mit allen anderen Vertragspartnern wird der Gerichtsstand in Hamburg für den Fall vereinbart, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  • Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Inhalt der unwirksamen Klausel richtet sich nach dem dispositiven Recht. Sieht das dispositive Recht keine Regelung vor, ist auf die §§ 133, 157 BGB im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zurückzugreifen.

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